Quelle:
[Frankfurter Allgemeine]
Sicherungsverwahrung
Im Gefängnis der Freiheit
Er war gerade drei Wochen in Freiheit, da wurde er wieder auffällig. Jetzt ist er abermals frei, die Nachbarn wehren sich. Wie ein nach 22 Jahren Sicherungsverwahrung Entlassener die Hamburger Behörden in Atem hält.
Von Frank Pergande, Hamburg
30. Juli 2010
In Hamburg ist man bereits mit einem Fall konfrontiert, bei dem eine Entlassung aus der nachträglichen Sicherungsverwahrung auf das Urteil des Europäischen Menschengerichtshofs zurückgeht. Es geht um einen 53 Jahre alten Mann, der bislang in der Justizvollzugsanstalt Freiburg in Baden-Württemberg einsaß - seit knapp drei Jahrzehnten. Anfang der achtziger Jahre war er …
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